Straf-Obergrenze

  1. Das Angebot einer Straf-Obergrenze für Ex- Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls (62) bei einem umfassenden Geständnis entspricht nach Angaben des Augsburger Landgerichts der gängigen Praxis. ( Quelle: Frankenpost vom 30.06.2005)