Der Richter machte deutlich, daß die Strafaussetzung zur Bewährung nur mit Bedenken erfolgt sei.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Während die Verteidigung nochmals um Strafaussetzung zur Bewährung bat, lehnte dies die Anklagevertretung ab.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.07.2002)
Mit Beschluß vom 9. 6. 1992 widerrief das AGdie Strafaussetzung zur Bewährung.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)