Strafe

  1. Die Strafe: fünf Tage Haft! Aber nicht im Gefängnis. ( Quelle: BILD 1996)
  2. Im Gegensatz zum Verbrechen des Meineides, der mit Freiheitsstrafen nicht unter einem Jahr beziehungsweise bis zu 15 Jahren geahndet wird, fällt die Strafe beim Fahrlässigen Falscheid milder aus. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  3. Und so trifft den blockierten Liebhaber der Alpenrepublik bald die gerechte Strafe. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 05.03.2005)
  4. Allerdings werden 75 Prozent der Strafe erst fällig, wenn es in den kommenden beiden Jahren erneut derartige Zwischenfälle gibt. ( Quelle: Welt 1996)
  5. Die gleiche Strafe gilt auch für eine ganze Reihe anderer Delikte, die nichts mit dem Verhalten im Straßenverkehr zu tun haben, zum Beispiel für den Besitz von Marihuana, für Graffiti-Sprühen an Brücken oder für Angeln ohne Angelschein. ( Quelle: Welt 1998)
  6. In seiner Urteilsbegründung sagt der Vorsitzende Richter Hans-Reiner Schultz, eine andere Strafe sei nicht in Frage gekommen, da nach den psychiatrischen Gutachten auch an der Schuldfähigkeit des Angeklagten kein Zweifel bestehe. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  7. Sie vertrieben die Mädchen aus dem Klassenzimmer und drohten Walli mit Strafe. ( Quelle: Die Zeit (47/2001))
  8. Dabei habe er für das verweigerte Siegerfoto in Braunschweig schon vor Ort seine Strafe bekommen, in Form von Pfiffen. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  9. Der Richter verlangt 2000 Mark Schadenersatz für das nach seiner Meinung nicht mehr nutzbare Schlafzimmer und will dem Nachbarn 500 000 Mark Strafe oder sogar Haft androhen lassen, wenn dieser die Lampe weiterhin brennen lässt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 22.11.2001)
  10. Die Staatsanwaltschaft hingegen will eine weitaus härtere Strafe. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.10.2003)