Zu dem hat der große Jurist Adolf Arndt 1968 gesagt: "Die Frage des Strafens entsteht dort, wo die Welt nicht mehr heil ist, weil von Menschenhand ein Urteil geschah, das sich von Menschenhand nicht wieder heilmachen lässt.
( Quelle: Tagesspiegel 2000)
Der Entwurf dieses Gesetzes zur Neuordnung des Strafens in Deutschland (6. Strafrechtsänderungsgesetz) stammt vom 15. Juli dieses Jahres; er wird in Bonn unter Verschluß gehalten, liegt aber der Süddeutschen Zeitung vor.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Für das Strafrecht ist diese Voraussetzung rechtlicher Geltung ausdrücklich in der Verfassung benannt, als Verbot rückwirkenden Strafens.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 04.09.2002)