Sie könnten zum Beispiel, anders als 'normale' Strafhäftlinge, wegen des Bescheides mit keinerlei Vollzugslockerungen rechnen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Mittlerweile machen Strafhäftlinge - also rechtskräftig zu Haftstrafen verurteilte Täter - 36 Prozent aller Insassen des Untersuchungsgefängnisses aus.
( Quelle: DIE WELT 2000)