Strafhandlungen

  1. Und immer wieder wurden die Ermittlungsverfahren gegen die E-Schicht mit der gleichen Begründung eingestellt: Die "widersprüchlichen Aussagen" beider Seiten ließen es nicht zu, konkrete Strafhandlungen einzelnen Beamten zuzuordnen. ( Quelle: TAZ 1993)