Aber selbst dabei sind für den erfahrenen Strafjuristen Grenzen erkennbar, wie etwa in der Tätergruppe des sadistisch-perversen Tötungsimpulses.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Mit Müller und Schill sind sich denn auch viele Strafjuristen einig: Selbst schwerstkriminelle jugendliche Wiederholungstäter sind durchaus therapierbar.
( Quelle: Die Welt Online vom 21.07.2002)