Strafrechtsänderungsgesetz

  1. Im übrigen hat das 27. Strafrechtsänderungsgesetz der vom Parlament verlangten Einbeziehung des Besitzes das Sich-oder- einem-Dritten-den-Besitz-Verschaffen (in der Form des Unternehmensdelikts, § 11 I Nr. 6 StGB) vorgeschaltet. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Der Entwurf dieses Gesetzes zur Neuordnung des Strafens in Deutschland (6. Strafrechtsänderungsgesetz) stammt vom 15. Juli dieses Jahres; er wird in Bonn unter Verschluß gehalten, liegt aber der Süddeutschen Zeitung vor. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)