Strafrechtslehrbücher

  1. Es ist gleichsam der allgemeine Teil vor dem Allgemeinen Teil eines Strafrechtslehrbuchs. Es macht deutlich, daß wir uns ebenso wie die meisten Strafrechtslehrbücher eigentlich zu voreilig mit staatlichem Strafen befassen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)