Es ist der sechste Artikel der Strafrechtsordnung der russischen Föderation der dem Ex-Milliardär Michail Chodorkowski und seinem Geschäftspartner Platon Lebedew zum Verhängnis wurde, es hätte aber auch der 131. sein können.
( Quelle: Tagesschau vom 01.06.2005)
Auf das Risiko, dass sich die jeweils strengere Strafrechtsordnung durchsetze, wies der Wiener Professor Helmut Fuchs hin.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 05.05.2003)