Strafrechtsprofessorin

  1. Stoiber gab schon damals die Marschroute für den bayerischen Sonderweg über ein Ergänzungsgesetz vor, das nach einem Gutachten der Strafrechtsprofessorin Monika Frommel 'in weiten Passagen unzulässig ist'. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)