Ein großer Teil der Offiziere der NVA, in den Grenztruppen, in der Volkspolizei, im MfS und der Zivilverteidigung - das waren weit über 100 000 - war ab Hauptmann für die Strafrente vorgesehen.
( Quelle: Junge Welt 2000)
Wenn also von Strafrente die Rede ist, so dürfte dieser Begriff in vollem Maße auf die genannten, systembedingt benachteiligten Personengruppen zutreffen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)