Das Gericht wird, Grund der Uneinsicht zur Straftat und der fehlenden Kooperation, keine strafmildernden Umstände erkennen und der Forderung der Staatsanwaltschaft:
( Quelle: TAZ 1988)
Und was heißt das schon, wenn einige von denen noch nicht bei einer Straftat ertappt wurden?
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)