Strafverfolgungsbehörden

  1. Seit einem halben Jahr erfolgt diese Hilfe in enger Kooperation und Abstimmung mit den Strafverfolgungsbehörden. ( Quelle: Die Welt Online vom 29.07.2003)
  2. Die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienste macht deutlich, dass Deutschland wie andere europäische Staaten auch, in islamistische Netzwerkstrukturen eingebunden ist. ( Quelle: Tagesspiegel vom 11.06.2003)
  3. Besonders peinlich für die Strafverfolgungsbehörden muss es nun sein, dass sie noch nicht einmal selbst die fehlenden 48 Papiere vermisst haben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.09.2002)
  4. Unterdessen haben knapp eintausend libanesische Intellektuelle als Teil einer Solidaritätsaktion Selbstanzeige bei den Strafverfolgungsbehörden wegen vorgeblicher Mitautorenschaft bei der Erstellung des Textes erstattet. ( Quelle: Junge Welt 1999)
  5. Sie sollten sich darüber klar werden, welche Wirkung dieser Artikel, insbesondere die Aussage hat: "Sicher, Strafverfolgungsbehörden und deutsche Justiz bekämpfen Neonazis oft nicht oder zu einfältig, statt engagiert und einfallsreich. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  6. Schon stellen sich die Pakete, die eine raschere Abwicklung der Verfahren ermöglichen und den Strafverfolgungsbehörden mehr Kompetenzen einräumen sollten, als Flickwerk heraus. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  7. Wenn Cohn-Bendit den Aufenthaltsort Kleins gekannt habe und nicht an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet habe, sei dies nicht strafbar. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  8. Ihre Namen finden sich in den Fahndungsbüchern deutscher Strafverfolgungsbehörden registriert. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  9. Erst am 21. Dezember, zwei Tage vor diesem Termin, erhielt die Staatsanwaltschaft Landshut lückenhafte Akten von den Münchner Strafverfolgungsbehörden, die plötzlich entdeckt hatten, daß Zwick in Niederbayern wohnt, mit der Bitte um Übernahme. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  10. Generalstaatsanwalt Rautenberg verwahrte sich dagegen, den Strafverfolgungsbehörden "guten Willen" abzustreiten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)