Von der Aussage verspricht man sich die mögliche Aufklärung eines Autoaufbruchs (jährlich über 700 000 Fälle nach der Polizeilichen Strafverfolgungsstatistik mit einer Aufklärungsquote von 17,7 %).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Für die neuen Länder liegt kein Gesamtergebnis vor, da die Strafverfolgungsstatistik dort nicht flächendeckend vorgenommen wird.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)