Nur Ombudsleute, die nicht diesem Strafverfolgungszwang unterliegen, hätten eine Chance, als Ansprechpartner für heikle dienstliche Probleme im Polizeibereich akzeptiert zu werden, erklärte Birzele.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Die deutsche Polizei unterliege dem Strafverfolgungszwang, während die holländischen Behörden mehr Spielraum haben.
( Quelle: DIE WELT 2000)