Da kann man unmöglich eine Amnestie oder eine Strafverschonung in Erwägung ziehen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Um den Kritikern entgegenzukommen, soll auf die Strafverschonung jetzt verzichtet werden, wie es auch das Strafgesetzbuch (Paragraph 9, Absatz 2) vorsieht.
( Quelle: Die Welt Online vom 25.04.2002)