Strahlenschutzverordenung

  1. Im Umkreis von fünfzehn Kilometern, so hat der Physiker Wolfgang Neumann von der intac GmbH errechnet, kann bei einem Transportunfall mit dem TS28V der Störfallgrenzwert der Strahlenschutzverordenung überschritten werden. ( Quelle: TAZ 1996)