Bei seiner Tätigkeit mußte der technische Angestellte N. die einschlägigen Strahlenschutzvorschriften einhalten und die Strahlenbelastung betroffener Personen in Kontrollbücher eintragen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Die Behauptungen des Arbeiters seien "absurd", alle Strahlenschutzvorschriften seiten "penibel" eingehalten worden.
( Quelle: Junge Welt 1999)