Strahlenschutzvorschriften

  1. Bei seiner Tätigkeit mußte der technische Angestellte N. die einschlägigen Strahlenschutzvorschriften einhalten und die Strahlenbelastung betroffener Personen in Kontrollbücher eintragen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Die Behauptungen des Arbeiters seien "absurd", alle Strahlenschutzvorschriften seiten "penibel" eingehalten worden. ( Quelle: Junge Welt 1999)