Nach dem Wirbel um die Pfändung der Strauß-Gruft hat Finanzminister Kurt Faltlhauser klargestellt, dass eine Pfändung der Grabstelle von Franz Josef Strauß durch die Finanzbehörden nie beabsichtigt gewesen und auch rechtlich gar nicht möglich sei.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.08.2003)