Ergibt die Urabstimmung entgegen dem Votum des Mitglieds das Streikquorum von 75 v. H., und beschließt der Vorstand den Streik, hat auch das bei der Urabstimmung unterlegene arbeitswillige Mitglied den Streik mit herbeigeführt.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)