Streitsumme

  1. Jedenfalls aber, so Gerichtspräsident Wichmann, wäre es günstiger gewesen, erstmal für einen Teil der Summe zu klagen, um zu sehen, ob der Anspruch durchgeht, und dann mit dem Rest der Streitsumme entsprechend zu verfahren. ( Quelle: Tagesspiegel vom 08.03.2003)
  2. Sollten die als wirtschaftsfreundlich geltenden Berufungsrichter dem Antrag der Industrie stattgeben und dadurch die Streitsumme auf einen Bruchteil schrumpfen, wäre der Ausgang des jetzt begonnenen Hauptverfahrens bedeutungslos - zumindest für die Börse. ( Quelle: Die Welt Online vom 22.09.2004)
  3. Erst danach darf eine Klage angestrengt werden, wobei die maximale Streitsumme begrenzt ist. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)