Unternehmen mit geringem Streubesitz sind die Verlierer der bereits vor zwei Jahren beschlossenen Neuregelung.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 24.06.2002)
In dem Mittelwerte-Index an der Frankfurter Börse werden künftig nur noch Werte notiert, deren frei handelbarer Streubesitz bei mindestens 20 Prozent liegt.
( Quelle: DIE WELT 2001)