Vermittelt hatte den später von einem Landtags-Untersuchungsausschuß als "Strohmanngeschäft" bewerteten Deal der Immobilienhändler Axel Hilpert.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Die Bekl. hat nicht wie beim Strohmanngeschäft die sich aus der Vereinbarung ergebenden Rechte in Anspruch genommen und die Pflichten eines Schuldners erfüllt, um sodann die von ihr erworbenen Rechtspositionen auf ihren Vater weiter zu übertragen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)