Nicht Gegenstand der Transaktion waren das Handelsgeschäft und die Strombezugsverträge von TXU in Großbritannien.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 23.05.2002)
Nicht übernommen würden die bestehenden Strombezugsverträge von TXU.
( Quelle: Die Welt Online vom 22.10.2002)