Danach, also viereinhalb, fünf oder sechs Jahre nach Studienaufnahme, beginnt die Fünfjahresfrist.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Wer einen Dienst leistet, bekommt Vergünstigungen etwa bei der Studienaufnahme oder im Berufsleben.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.11.2004)
Nordrhein-Westfalens Bildungsministerin Gabriele Behler (SPD) warnte vor diesem Hintergrund eindringlich vor neuen Barrieren bei der Studienaufnahme.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 11.05.2001)