Am 7. Juli hatte der Europäische Gerichtshof die Regelung für gesetzeswidrig erklärt, in Österreich nur Anwärtern aus EU-Ländern einen Studienplatz zu geben, die auch zu Hause eine Studienberechtigung hätten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.07.2005)
Kritisiert wird hingegen die nach wie vor im OECD-Vergleich zu geringe Zahl von jungen Menschen mit Studienberechtigung.
( Quelle: RTL vom 14.09.2005)
Schlußlichter bei der Vergabe der Studienberechtigung sind Bayern und Mecklenburg-Vorpommern mit jeweils 23,9 Prozent.
( Quelle: )