Für Organisation und Verwaltung der Finanzen gründeten sie eine "Studierendengesellschaft".
( Quelle: Die Zeit 1996)
Bei der zweiten Variante beginnt die Zahlung im Jahr nach dem Examen: Acht Jahre lang überweisen Absolventen jeweils acht Prozent ihres Einkommens an die Studierendengesellschaft - bei hohen Einkünften maximal 45 000 Mark.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)