Dieser Lohnsprung entspricht der Höhe, die in dem Stufentarifvertrag vorgesehen ist, den die Arbeitgeber gekündigt haben.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Ein Stufentarifvertrag bis zur Erreichung der 100 Prozent ist demzufolge nicht in Sicht.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Der Zentralverband, der das Handwerk vertritt, hatte im Unterschied zum Hauptverband der Deutschen Bauindustrie Ende August nicht den bis März 1997 laufenden Stufentarifvertrag fristlos gekündigt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Engelen-Kefer: Wenn betriebsbedingt ein Ausstieg aus dem Stufentarifvertrag nachweisbar nötig ist, haben die Gewerkschaften diesen Antrag der Arbeitgeber noch nie abgelehnt.
( Quelle: Welt 1996)