Dies hängt mit der Herausbildung des institutionellen Flächenstaates zusammen, wo dem die Souveränität verkörpernden Monarchen eine steuerbewilligende Ständeversammlung aus Adligen und Bürgern gegenübertrat.
( Quelle: Das grosse Lexikon der Weltgeschichte)
Die Verfassung sah die Einrichtung einer aus zwei Kammern bestehenden 'Ständeversammlung' vor, des späteren Landtages.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)