Subsidiaritätsverhältnis

  1. Umgekehrt steht die Prozeßkostenhilfe im Subsidiaritätsverhältnis zur Beratungshilfe, d. h. wenn der Partei mit der letzteren gedient ist, ist Prozeßkostenhilfe abzulehnen (74). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)