Substanzbesteuerung

  1. Eine Substanzbesteuerung lehnte er erneut ab. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.09.2003)
  2. Die Substanzbesteuerung (Gewerbekapital- und Vermögensteuer) muß entfallen, die insgesamt niedri-gere Besteuerung tendenziell von der direkten zur indirekten Besteuerung verlagert werden. ( Quelle: Die Zeit 1996)
  3. Die Beschwerdeführer argumentieren, daß Gegenstände, die dem Steuerpflichtigen nicht zur Einkunftserzielung zur Verfügung stünden, nicht einer Sollertragsbesteuerung unterliegen dürfen, da es sich ansonsten um eine unzulässige Substanzbesteuerung handle. ( Quelle: Die Welt vom 29.08.2005)