Das Landgericht Berlin hat darüber hinaus zu erkennen gegeben, dass es eine Datenbankschutzverletzung auch als eine wettbewerbswidrige Handlung des Suchmaschinen-Betreibers ansieht (LG Berlin, Urt. vom 8. Oktober 1998, Az.:16 O 448/98).
( Quelle: Berliner Zeitung vom 09.06.2001)
Die Time Warner-Tochter AOL und Google führen exklusive Verhandlungen über einen Einstieg des Suchmaschinen-Betreibers und eine engere Werbepartnerschaft.
( Quelle: Sat1 vom 17.12.2005)