Selbst wenn ohne Taschenkontrollen ein wirksamer Schutz vor Ladendiebstahl nicht möglich sein sollte, wiege das Interesse des Kunden am Schutz seines Persönlichkeitsrechts schwerer als das Interesse der Supermarktbetreiber am Schutz ihres Eigentums.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)