Erst eine Supermehrheit von 60 der 100 Kollegen kann einem filibustierenden Senator das Wort entziehen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.04.2005)
Die Regierung wollte es unbefristet verlängern, bekam dafür im Senat jedoch nicht die erforderliche "Supermehrheit" von 60 der 100 Stimmen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.12.2005)
Ein Urteil müsse durch eine "Supermehrheit" erreicht werden, also durch vier der fünf Richter - respektive durch fünf der sieben Richter im Berufungsgericht.
( Quelle: Welt 1999)