Zwar haben die Systembetreiber DaimlerChrysler und Deutsche Telekom die technischen Pannen zu verantworten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.09.2003)
Insofern ist dieser Systembetreiber schon grundgesetzlich besonders zu schützen, heißt es im Urteil sinngemäß weiter.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)