Systembetreiber

  1. Zwar haben die Systembetreiber DaimlerChrysler und Deutsche Telekom die technischen Pannen zu verantworten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.09.2003)
  2. Insofern ist dieser Systembetreiber schon grundgesetzlich besonders zu schützen, heißt es im Urteil sinngemäß weiter. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)