Per Gesetz mussten die Hersteller verpflichtet werden, im Umkreis von 60 bis 80 Zentimetern rund um das Lenkrad die Stecker-Schnittstelle für das OBD-System in Neuwagen einzubauen, um so die Systeminformation für Pannendienste abrufbar zu machen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 06.02.2003)