Die unzweifelhaften früheren Versäumnisse bei der Strafverfolgung von NS-Verbrechern sind daher keine Rechtfertigung, heute gegenüber dem Systemunrecht der DDR untätig zu bleiben.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Beim Umgang mit der Verfolgung von Systemunrecht stehen alle demokratischen Nachfolge-Regierungen vor dieser Frage.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)