Systemunrecht

  1. Die unzweifelhaften früheren Versäumnisse bei der Strafverfolgung von NS-Verbrechern sind daher keine Rechtfertigung, heute gegenüber dem Systemunrecht der DDR untätig zu bleiben. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Beim Umgang mit der Verfolgung von Systemunrecht stehen alle demokratischen Nachfolge-Regierungen vor dieser Frage. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)