Der private Verkäufer übernimmt aber mit der Erklärung, das Fahrzeug sei vor der TÜV-Abnahme von ihm oder seinen Helfern repariert worden, nicht das Fehldiagnoserisiko.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
"Wer sich daran hält, dem garantieren wir die TÜV-Abnahme."
( Quelle: Spiegel Online vom 12.10.2005)