Täter-Opfer- Ausgleich bereinigt werden konnten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Eine weitgehende Reprivatisierung von Täter-Opfer- Konflikten wäre in Wahrheit eine Reprimitivisierung des Strafrechts und eine Umkehrung seiner langen Entwicklung zu höherer Rationalität.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)