Niznansky sei gar nicht in der Position gewesen, Tötungsbefehle zu geben.
( Quelle: Tagesspiegel vom 20.12.2005)
Der Angeklagte, der sich als unschuldig bezeichnete, soll Waffen an die Milizionäre verteilt, Tötungsbefehle gegeben und sich in einem Steinbruch und an einer Straßensperre selber an Mordtaten beteiligt haben.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)