Die Kirche sagt ihr jetzt, in der gesetzlich vorgeschriebenen Form ist der "Beratungsschein" eine "Tötungslizenz" (Erzbischof Dyba).
( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
Den Beratungsschein bezeichnete er als Tötungslizenz und nahm dabei sogar in Kauf, von ihm nahe stehenden Bischofskollegen beschuldigt zu werden, die Auseinandersetzung zu vergiften.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Aus der Sicht des BVerfG aber wird keine Tötungslizenz gegeben.
( Quelle: Welt 1998)
Sein Wort von der Tötungslizenz diskreditiert die Beraterinnen, die diese Arbeit verrichten.
( Quelle: TAZ 1997)