Man wolle dem prinzipiell nicht im Wege stehen, hieß es, doch nur gegen einen "Nachteilsausgleich" - sprich, wenn der ZAV bereit ist, dafür zusätzlich Geld an T-plus zu bezahlen.
( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 16.11.2005)
Im Vertrag ist auch genau festgelegt, was T-plus dafür bekommt.
( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 16.11.2005)