TEILZEIT

  1. TEILZEIT: Auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer haben Anspruch auf Zusatzversorgung. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. TEILZEIT: Wenn Arbeitgeber Stellen abbauen wollen, müssen sie erst die Arbeitszeit der Vollzeitstellen kürzen, bevor sie Teilzeitjobs ganz streichen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)