TEILZEIT: Auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer haben Anspruch auf Zusatzversorgung.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
TEILZEIT: Wenn Arbeitgeber Stellen abbauen wollen, müssen sie erst die Arbeitszeit der Vollzeitstellen kürzen, bevor sie Teilzeitjobs ganz streichen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)