Im TSC-Prozeß geht es um die Verabreichung von Hormonpräparaten an insgesamt 17 minderjährige Schwimmerinnen, darunter auch Karen König, die 1994 als eine der ersten DDR-Sportlerinnen die tägliche Dopingpraxis angeprangert hat.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)