TUD-Gesetzes

  1. Der Paradigmenwechsel von der Universität in ministerieller Verantwortung zur selbstständigen Universität mit öffentlichem Auftrag zeigt sich auch in der geplanten Anpassung der Amtszeit des Präsidenten an das Inkrafttreten des TUD-Gesetzes. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.06.2004)