Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied in Luxemburg, es handele sich bei den vorgefertigten Röllchen nicht wirklich um Tabak-Feinschnitt für Selbstdreher.
( Quelle: Tagesschau vom 11.11.2005)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Donnerstag in Luxemburg, es handele sich bei den vorgefertigten Röllchen nicht wirklich um Tabak-Feinschnitt für Selbstdreher.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 11.11.2005)