Für Branchen, die besonders auf die Einnahmen aus der Tabakwerbung angewiesen sind, sieht das Gesetz Übergangsfristen vor: Printmedien dürfen demnach noch bis Juli 2002 Tabakwerbung drucken.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Frankreich und Finnland, Schweden und Portugal und unlängst Belgien haben Tabakwerbung bei sich ganz oder weithin verboten.
( Quelle: Die Zeit (49/2002))