Sie stellen Sammelkonten dar, aus denen sich nicht ohne weiteres Hinweise auf den jeweiligen Geschäftsvorfall ergeben, so beispielsweise bei Tafelgeschäften.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Bei sogenannten Tafelgeschäften (anonymen Geschäften am Bankschalter) beträgt die Quellensteuer dagegen 35 Prozent.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)