Ein Tagessatz darf auf höchstens fünftausend Euro festgesetzt werden.
( Quelle: n-tv.de vom 20.10.2005)
Der Stadtrat verwies auch auf die Kosten bei Unterbringung eines Asylbewerbers in einem Hotel mit 30 Mark Tagessatz, von denen nur 18 Mark vom Land erstattet würden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)